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Lebensdauer und Garantie der PV-Anlage: was hält und was zugesagt ist

Die 20 Jahre, die überall stehen, sind eine Vergütungsdauer. Wie lange Ihre Anlage hält und wofür ein Hersteller tatsächlich einsteht, sind zwei ganz andere Fragen.

Stand September 202611 Minuten LesezeitBetrieb & Instandhaltung

Kurz gefasst

Die Module sind nicht das Bauteil, das altert: Gemessen verlieren sie laut der BTU-Auswertung 0,52 bis 0,61 Prozent pro Jahr. Beansprucht sind laut Verbraucherzentrale vor allem Speicher und Wechselrichter, und beim Wechselrichter ist ein Austausch im Anlagenleben nicht ungewöhnlich. Eine Garantie sagt dazu wenig, denn sie ist eine freiwillige Herstellerzusage mit Fristen, Untergrenzen und Ausschlüssen. Lesen Sie deshalb vor der Unterschrift, wann sie beginnt, welche Grenzen neben den Jahren gelten und wer die Arbeit zahlt.

Hält eine Photovoltaik­anlage wirklich nur 20 Jahre?

Wer nach der Lebensdauer einer Photovoltaikanlage sucht, landet fast immer bei 20 Jahren. Diese Zahl beschreibt aber nicht, wie lange die Technik hält, sondern wie lange vergütet wird. Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg, gefördert vom Umweltministerium des Landes, ordnet sie ausdrücklich als gesetzlichen Förderzeitraum ein und nicht als technische Lebensdauer der Anlage. Weil sich die Regeln dazu laufend ändern, sehen wir uns Ihren Fall im Gespräch konkret an, statt hier eine Zahl hinzuschreiben, die morgen anders lautet.

Technisch sieht es anders aus. Dieselbe Quelle schreibt, dass Module nach heutigem Stand der Technik typischerweise Betriebszeiten von 30 Jahren und mehr erreichen und dass eine Anlage nach Ablauf des Vergütungszeitraums weiterhin betrieben werden kann. Dort heißt es auch, dass viele Anlagen nach mehr als 20 Jahren zuverlässig Strom erzeugen. Eine Anlage geht nicht kaputt, weil eine Frist abläuft.

Ein Beispiel, das dasselbe Netzwerk nennt: Eine der ältesten Photovoltaikanlagen in Deutschland ging 1976 in Betrieb. Nach 35 Jahren Betrieb wurde die Leistung ihrer Module im Labor untersucht und lag lediglich vier Prozent unter dem Wert aus den 1970er Jahren. Das ist eine Einzelanlage und keine Statistik, aber es zeigt, in welchen Zeiträumen man bei Modulen denken darf.

Was in einer Anlage steckt und wie wir sie auslegen, steht unter Photovoltaikanlagen von SEB-Solar.

Wie stark altern Solarmodule wirklich?

Module altern, aber langsam. Wie langsam, ist inzwischen breit gemessen. Forscher der BTU Cottbus-Senftenberg haben Daten aus bis zu 16 Jahren von 1,25 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland mit zusammen 34 Gigawatt ausgewertet. Die jährliche Leistungsminderung liegt demnach bei 0,52 bis 0,61 Prozent, im Mittel bei etwa 0,59 Prozent pro Jahr. Veröffentlicht wurde die Auswertung unter dem Titel „From shine to decline“ in der Fachzeitschrift Energy Economics.

Für Ihr Dach heißt das: Ein Modul ist nach 25 Jahren nicht kaputt, es ist etwas schwächer. Der Verlust kommt nicht als Sprung, sondern als kleiner Schritt je Jahr. Die Hersteller bilden das in ihren Leistungsgarantien genauso ab, als Prozentwert pro Jahr.

Beim Lesen solcher Werte lohnt eine Unterscheidung: Nicht jede Prozentzahl, die zur Degradation kursiert, ist ein Messergebnis.

AngabeWertArt der Angabe
BTU Cottbus-Senftenberg, 1,25 Millionen Anlagen in Deutschland, bis zu 16 Jahre Daten0,52 bis 0,61 Prozent Leistungsminderung pro Jahr, im Mittel rund 0,59 ProzentAus Ertragsdaten ausgewertet
Fraunhofer ISE, Photovoltaics Report, Stand 14. Juli 202625 Jahre Systemlebensdauer, 0,70 Prozent Degradation pro JahrRechenannahme für den Vergleich von Energierücklaufzeiten, kein Messergebnis

Die beiden Zeilen sehen ähnlich aus, meinen aber nicht dasselbe. Nur die erste beschreibt, was an deutschen Anlagen gemessen wurde. Die zweite ist ein Rechenwert, mit dem das Fraunhofer ISE unterschiedliche Studien vergleichbar macht.

Wie lange hält ein Wechsel­richter?

Die Module sind nicht das Bauteil, das altert. Die Verbraucherzentrale nennt Solarstromspeicher und Wechselrichter neben den Solarmodulen die am höchsten beanspruchten Anlagenkomponenten und rät, dort Garantieleistungen und zugesicherten Service besonders genau zu prüfen.

Zur Lebensdauer schreibt das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg, dass sie in der Praxis häufig zwischen 10 und 15 Jahren liegt und ein Austausch im Laufe des Anlagenbetriebs nicht ungewöhnlich ist. Dieselbe Quelle hält aber auch fest, dass mehr als die Hälfte der Wechselrichter und Leistungsoptimierer bis zum 15. Jahr ohne ertragsrelevanten Fehler läuft. Planen Sie also damit, rechnen Sie es aber nicht fest ein.

Der Grund ist unspektakulär. Das Gerät wandelt dauerhaft Gleichstrom in Wechselstrom und ist dabei thermisch und elektrisch belastet. Wie lange es hält, hängt von Gerätequalität, Auslegung und Betriebsbedingungen ab. Das Photovoltaik-Netzwerk gibt dazu eine Untersuchung der Berner Fachhochschule wieder, nach der leistungsstärkere Wechselrichter eine kürzere Lebensdauer haben. Die Primärstudie liegt uns nicht vor, wir geben die Aussage deshalb nur so wieder, wie sie dort referiert ist.

Bei der Garantie ist der Wechselrichter das Bauteil, bei dem Fristen zählen. Das Photovoltaik-Netzwerk nennt als Standard häufig fünf Jahre, verlängerbar bei vielen Herstellern auf zehn oder mehr Jahre. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass teilweise, zum Beispiel bei Wechselrichtern, eine Registrierung beim Hersteller nötig ist, um die Garantieleistung überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Fragen Sie deshalb nach, ob registriert werden muss und bis wann.

Ob sich bei einer alten oder sehr kleinen Anlage ein Tausch überhaupt rechnet, ist eine Rechnung im Einzelfall. Wenn Ihr Gerät ausfällt, sprechen Sie mit uns, bevor Sie ein Ersatzgerät bestellen: Reparatur an bestehenden Anlagen.

Wovon hängt die Garantie beim Speicher ab?

Eine Speichergarantie hat mehrere Grenzen, die nebeneinander laufen. Die Jahre sind nur eine davon. Daneben stehen eine garantierte Restkapazität, bei manchen Herstellern eine Zyklenzahl und bei einigen zusätzlich eine Grenze für die Energiemenge, die insgesamt durch den Speicher geht.

Wie das konkret aussieht, zeigen die Bedingungen von FENECON, Stand 01/2025, für die Home-Serie: Die Produktgarantie beträgt zehn Jahre, also 120 Monate, die Kapazitätsgarantie zwölf Jahre, also 144 Monate. Die Kapazitätsgarantie greift, wenn die Kapazität eines Batteriemoduls vor Erreichen von 6.000 Vollzyklen unter 70 Prozent der ausgewiesenen nutzbaren Kapazität fällt. Diese Werte gelten für diese Serie und diesen Stand, nicht für jedes Speichersystem am Markt.

Wie unterschiedlich das im Markt gehandhabt wird, zeigt die Stromspeicher-Inspektion 2026 der HTW Berlin und von aquu. Sie hat erstmals die Garantiebedingungen von 20 namhaften Herstellern ausgewertet. Die garantierte Batteriekapazität am Ende des Garantiezeitraums liegt danach zwischen 60 und 85 Prozent des Anfangswerts. Zu Zyklenzahlen ist laut HTW nur selten überhaupt eine Angabe in den Bedingungen zu finden. Wo es sie gibt, liegt sie zwischen 3.500 und 10.000 Zyklen über den Garantiezeitraum.

Ein Heimspeicher ist im Betrieb je nach Systemdesign 150 bis 300 äquivalenten Vollzyklen pro Jahr ausgesetzt. Ob eine Zyklengrenze vor Ablauf der Jahre erreicht wird, hängt damit an Nutzung und Laufzeit und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Deutlicher wird es bei der Energiedurchsatzmenge. Die HTW beschreibt einen Hersteller, der die Energieabgabe eines 10-kWh-Speichers auf 26 MWh über zehn Jahre beschränkt. Bei durchschnittlich mehr als 2.600 Kilowattstunden Entladung pro Jahr endet die Leistungsgarantie dort bereits beim Erreichen dieses Grenzwerts, also vor Ablauf der zehn Jahre. Andere Hersteller garantieren laut HTW deutlich höhere Durchsatzmengen. Genau deshalb ist die Frage nach der Durchsatzgrenze eine, die vor der Unterschrift gestellt gehört.

Und ein Punkt, der beim Kauf niemanden interessiert und Jahre später sehr wohl: Bei einigen Herstellern werden Garantieansprüche ausgeschlossen, wenn Batteriemodule später als zwölf Monate nach der Erstinbetriebnahme nachgerüstet werden. In den meisten Fällen gilt laut HTW für das nachgerüstete Modul ohnehin der Garantiezeitraum des ursprünglichen Systems. Wenn Sie mit einer späteren Erweiterung rechnen, klären Sie das vor dem Kauf. Mehr zur Auslegung unter Stromspeicher von SEB-Solar.

Was unterscheidet Gewährleistung, Garantie und Versicherung?

Die Gewährleistung steht im Gesetz. Nach § 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Nach Nummer 3 derselben Vorschrift sind es im Übrigen zwei Jahre. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Für Werkleistungen regelt § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB fünf Jahre bei einem Bauwerk, gerechnet ab der Abnahme.

Welche der beiden Fristen greift, hängt an der Einbausituation. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das im Zweifel rechtlich nicht eindeutig geregelt ist, und rät deshalb, schon vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist zu prüfen, ob die Anlage mangelfrei installiert wurde und die versprochenen Erträge bringt. Der Rat hat einen einfachen Hintergrund: Ist die Frist einmal abgelaufen, ist sie abgelaufen.

Die Garantie ist etwas anderes. Sie wird, so die Verbraucherzentrale, im Gegensatz zu den gesetzlich verbrieften Gewährleistungsrechten vom Hersteller freiwillig eingeräumt, und die genauen Bedingungen können die Firmen weitestgehend selbst festlegen. Eine Garantie sagt deshalb nichts darüber, wie lange ein Bauteil tatsächlich hält. Sie sagt, wofür ein Hersteller unter welchen Bedingungen und wie lange einsteht.

Dazu kommt, dass eine Anlage aus Teilen verschiedener Hersteller besteht. Die Verbraucherzentrale beschreibt den Fall, dass das Modul 20 Jahre, die Unterkonstruktion zehn Jahre und der Wechselrichter fünf Jahre Garantiezeit hat und sich auch die Inhalte der Garantien unterscheiden. Eine Anlage hat also nicht eine Garantie, sondern mehrere, mit verschiedenen Laufzeiten und verschiedenen Ansprechpartnern.

Und dann gibt es Schäden, für die eine Garantie gar nicht gedacht ist. In den Garantiebedingungen von IBC SOLAR ist Glasbruch ausdrücklich kein Garantiefall, es sei denn, er ist auf Umstände zurückzuführen, die ausschließlich im Modul begründet sind. Ebenso ausgeschlossen sind Mängel durch höhere Gewalt wie Blitzschlag, Überspannung, Hochwasser, Feuer oder Ungeziefer. Das sind Versicherungsthemen, und sie gehören vor den Schaden geklärt, nicht danach.

Was deckt eine Modulgarantie ab und was nicht?

Wie eine Modulgarantie konkret formuliert ist, lässt sich an der Garantieerklärung Solarmodule EU von IBC SOLAR nachlesen. Stand dieser Erklärung ist der 15. Oktober 2024, und sie gilt ausdrücklich für Module, die ab dem 01.01.2024 von IBC SOLAR ausgeliefert wurden. Für ältere Anlagen gelten die Bedingungen, die zum Lieferzeitpunkt galten, und für einzelne Modelle gibt es abweichende Regelungen. Wenn Sie eine Bestandsanlage haben, sehen Sie also bitte in Ihre eigenen Unterlagen und nicht in diese Tabelle.

Drei Stellen, an denen Garantiebedingungen anders funktionieren als erwartet

  • Der Start ist nicht die Inbetriebnahme. Bei IBC SOLAR beginnen die Garantiezeiträume mit dem Tag der Anlieferung des Moduls beim ersten Endkunden, im Zweifel gilt das Rechnungsdatum, spätestens jedoch sechs Monate nach Auslieferung durch IBC SOLAR, also unabhängig davon, wann die Anlage ans Netz geht. Bei FENECON beginnt der Zeitraum mit der erstmaligen Inbetriebnahme, spätestens zwölf Wochen nach Auslieferung oder Abholung. Fragen Sie den Beginn ab, statt ihn anzunehmen.
  • Die Arbeit ist nicht automatisch mit drin. In der Modulgarantie von IBC SOLAR heißt es ausdrücklich, dass die zur Erbringung der Garantieleistung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Kosten des Ein- und Ausbaus, des Testens, der Verpackung, der Neuinstallation sowie sonstige Transport-, Wege- und Arbeitskosten, nicht getragen werden. Bei Speichern hat die HTW Berlin dasselbe Bild gefunden: Mehrere Unternehmen schließen die Kosten für die Arbeitszeit vor Ort sowie für An- und Abreise aus. Ertragsausfälle sind in allen untersuchten Speicherbedingungen ausgeschlossen.
  • Gemeldet wird nicht immer beim Hersteller. Ansprüche aus der IBC-Modulgarantie sind gegenüber dem jeweiligen Verkäufer oder Installateur des Moduls geltend zu machen. Nur wenn es diesen nicht mehr gibt, wenden Sie sich direkt an IBC SOLAR. Wer die Anlage gebaut hat, ist damit auch im Garantiefall Ihr erster Ansprechpartner.
ModultypBei Auslieferung mindestensJährliche Abnahme höchstensAm Ende mindestens
n-Typ99,0 Prozent der im Datenblatt garantierten Mindestleistung0,40 Prozent über 29 Jahre87,4 Prozent nach Ablauf des 30. Betriebsjahres
p-Typ97,5 Prozent der im Datenblatt garantierten Mindestleistung0,7 Prozent über 24 Jahre80,0 Prozent nach Ablauf des 25. Betriebsjahres

Leistungsgarantie nach der Garantieerklärung Solarmodule EU von IBC SOLAR, Stand 15. Oktober 2024, gültig für Module mit Auslieferung ab dem 01.01.2024. Davon getrennt ist die Produktgarantie: 15 Jahre für Glas-Folien-Module und 25 Jahre für Doppelglas-Module, für einzelne Modelle abweichend.

Was muss ich nach der Inbetriebnahme für die Garantie erledigen?

Über die Garantie entscheiden die ersten Wochen und Monate. Registrierungen, Protokolle und Papiere lassen sich später nicht nachholen, und im Schadensfall ist es die Papierlage, die zählt, nicht die Erinnerung an das Verkaufsgespräch.

Die Liste zum Abhaken

  • Garantiebedingungen schriftlich verlangen. Die Verbraucherzentrale rät, sich ein schriftliches Dokument mit den exakten Garantiebedingungen für Module, Speicher und Wechselrichter aushändigen zu lassen.
  • Garantiebeginn erfragen, nicht annehmen. Bei IBC SOLAR ist es der Tag der Anlieferung, spätestens sechs Monate nach Auslieferung. Bei FENECON die erstmalige Inbetriebnahme, spätestens zwölf Wochen nach Auslieferung oder Abholung.
  • Inbetriebnahmeprotokoll für den Speicher einsenden. Bei FENECON muss das Protokoll innerhalb von 30 Tagen nach der Installation eingehen, per Post, per E-Mail oder über den Inbetriebnahme-Assistenten. Erst durch die Einsendung wird der Endkunde überhaupt Garantienehmer.
  • Systemgarantie fristgerecht registrieren. Die IBC-Systemgarantie auf Module und Montagesystem im Verbund beträgt 15 Jahre. Voraussetzung ist, dass die Komponenten auf derselben Rechnung oder Auftragsbestätigung stehen und das System innerhalb von drei Monaten nach Kauf bei IBC SOLAR registriert wird. Andernfalls gelten nur die Einzelgarantien.
  • Beim Wechselrichter nach der Registrierung fragen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass teilweise eine Registrierung beim Hersteller nötig ist, um die Garantieleistung in Anspruch nehmen zu können. Fragen Sie beim Kauf, ob eine Registrierung nötig ist, bis wann sie erfolgen muss und wer sie vornimmt.
  • Unterlagen an einer Stelle ablegen. Rechnung mit Lieferdatum und Typbezeichnung, Seriennummern, Garantiebedingungen, Inbetriebnahmeprotokoll. Genau diese Papiere verlangt IBC SOLAR im Garantiefall.
  • Meldefristen kennen. Bei IBC SOLAR unverzüglich nach Entdeckung, spätestens drei Monate nach Kenntnis. Bei Speichern laut HTW Berlin teils nur einige Werktage.

Quellen

Regeln, Sätze und Fristen ändern sich. Deshalb steht bei jeder Quelle, wann wir sie geprüft haben.

Wie lange hält eine Photovoltaikanlage?

Die Module halten am längsten. Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg schreibt, dass Module nach heutigem Stand der Technik typischerweise Betriebszeiten von 30 Jahren und mehr erreichen. Kürzer ist es beim Wechselrichter: Dort liegt die Lebensdauer laut derselben Quelle in der Praxis häufig zwischen 10 und 15 Jahren. Wer von der Lebensdauer einer Anlage spricht, meint deshalb fast immer die Lebensdauer einzelner Komponenten.

Wie viel Leistung verliert ein Modul pro Jahr?

Eine Auswertung der BTU Cottbus-Senftenberg über 1,25 Millionen deutsche Anlagen mit Daten aus bis zu 16 Jahren kommt auf 0,52 bis 0,61 Prozent pro Jahr, im Mittel etwa 0,59 Prozent. Am stärksten wirkten sich dabei Hitzetage über 30 Grad, Frosttage und Luftverschmutzung aus, Niederschlag dagegen nur minimal. Ein Modul ist nach 25 Jahren also nicht kaputt, sondern etwas schwächer.

Muss ich den Wechselrichter irgendwann austauschen?

Rechnen Sie damit, aber planen Sie es nicht fest ein. Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg nennt eine typische Lebensdauer von häufig 10 bis 15 Jahren und hält einen Austausch im Anlagenbetrieb für nicht ungewöhnlich. Dieselbe Quelle schreibt aber auch, dass mehr als die Hälfte der Wechselrichter und Leistungsoptimierer bis zum 15. Jahr ohne ertragsrelevanten Fehler läuft. Wie lange ein Gerät hält, hängt von Qualität, Auslegung und Betriebsbedingungen ab.

Zahlt die Garantie auch den Handwerker?

Häufig nicht. IBC SOLAR schließt in der Modulgarantie die Kosten des Ein- und Ausbaus, des Testens, der Verpackung, der Neuinstallation sowie sonstige Transport-, Wege- und Arbeitskosten ausdrücklich aus. Bei Speichern hat die HTW Berlin dasselbe gefunden: Mehrere Unternehmen übernehmen die Arbeitszeit vor Ort und die An- und Abreise nicht, und Ertragsausfälle sind in allen untersuchten Bedingungen ausgeschlossen. Lesen Sie diesen Punkt im Angebot nach, bevor Sie unterschreiben.

Was bedeuten Zyklen und Energiedurchsatz in der Speichergarantie?

Das sind zusätzliche Grenzen neben den Jahren. Wo Zyklen in den Bedingungen überhaupt genannt werden, liegen sie laut HTW Berlin zwischen 3.500 und 10.000 über den Garantiezeitraum, häufig steht dazu gar nichts drin. Ein Heimspeicher kommt je nach Systemdesign auf 150 bis 300 äquivalente Vollzyklen pro Jahr. Beim Energiedurchsatz nennt die HTW einen Hersteller, der einen 10-kWh-Speicher auf 26 MWh in zehn Jahren begrenzt: Bei durchschnittlich mehr als 2.600 Kilowattstunden Entladung pro Jahr endet die Leistungsgarantie dort schon beim Erreichen dieses Grenzwerts. Andere Hersteller garantieren deutlich höhere Durchsatzmengen.

Was passiert mit der Garantie, wenn ich das Haus verkaufe?

Bei den IBC-Modulen hängt die Garantie an der Anlage, nicht am Namen: Garantieberechtigt ist, wer das Modul zum Zeitpunkt des Garantiefalls zur Stromerzeugung verwendet oder Eigentümer ist, solange es Teil der Anlage bleibt, in der es erstmals betrieben wurde. Abtreten an Dritte lässt sich der Anspruch nicht. Beim Speicher ist es anders geregelt: FENECON verlangt für eine Übertragung auf Dritte die vorherige schriftliche Zustimmung, und die HTW Berlin hält fest, dass Übertragbarkeit und Ortswechsel nicht bei allen Herstellern gegeben sind. Sehen Sie vor einem Verkauf in die Unterlagen oder fragen Sie uns.

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