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Blitzschutz und Brandschutz bei Photovoltaik­anlagen

Eine Photovoltaikanlage zieht keine Blitze an. Was sich mit ihr ändert, ist nicht die Wahrscheinlichkeit eines Einschlags, sondern das, was ein Einschlag anrichten kann.

Stand September 202611 Minuten LesezeitTechnik & Planung

Kurz gefasst

Kurz gefasst: Eine Photovoltaikanlage macht das Haus nicht blitzgefährdeter, aber empfindlicher gegenüber Überspannung. Ob ein äußerer Blitzschutz Pflicht ist, entscheidet das Gebäude und nicht die Anlage. Liegt bereits einer auf dem Dach, muss die Anlage darauf abgestimmt werden. Und beim Brandschutz zählt die Gleichstromseite: wie sie verlegt ist, wo der Wechselrichter hängt und ob die Anlage für Einsatzkräfte erkennbar ist.

Zieht eine Photovoltaik­anlage Blitze an?

Die Sorge ist naheliegend. Auf dem Dach liegt nach der Montage ein Metallgestell, und Metall und Blitz gehören im Kopf zusammen. Die Antwort ist trotzdem ein klares Nein.

In der Publikation VdS 3145 zu Photovoltaikanlagen steht dazu ein Satz, an dem sich wenig deuten lässt: „Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erhöht die Errichtung einer PV-Anlage nicht die Wahrscheinlichkeit des Blitzeinschlages in ein Gebäude." Herausgeber ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zusammen mit VdS Schadenverhütung, also die Seite, die am Ende den Schaden bezahlt.

Was sich mit der Anlage ändert, ist der mögliche Schaden. Nach der Montage liegt Elektronik auf dem Dach, im Hausanschlussraum hängt ein Wechselrichter, oft steht daneben ein Speicher. Diese Geräte reagieren empfindlich auf Spannungsspitzen, und die entstehen nicht nur beim direkten Treffer. Auch ein Einschlag in der Nachbarschaft trägt eine Spitze über Leitungen ins Haus.

Damit rücken zwei Dinge in den Vordergrund: sauber verlegte Gleichstromleitungen und ein Überspannungsschutz, der die Anlage wirklich abdeckt. Was davon im Schadensfall die Gebäudeversicherung trägt, steht im Ratgeber Photovoltaikanlage richtig versichern.

Wann ist ein äußerer Blitzschutz Pflicht?

In Baden-Württemberg steht die Antwort in § 15 Absatz 2 der Landesbauordnung: „Bauliche Anlagen, die besonders blitzgefährdet sind oder bei denen Blitzschlag zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen." Der Maßstab ist damit das Gebäude. Aus der Photovoltaikanlage allein folgt keine Pflicht zum äußeren Blitzschutz.

Ob ein Gebäude unter diese Regel fällt, entscheidet sich am konkreten Objekt. Das sehen wir uns vor Ort an, und wenn die Einordnung strittig ist, gehört sie zur zuständigen Baurechtsbehörde und nicht in eine Faustregel. Bei der Planung einer Photovoltaikanlage gehört diese Frage an den Anfang und nicht auf die Baustelle.

Daneben steht in § 15 Absatz 1 der allgemeine Grundsatz: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Dieser Satz gilt auch für das, was aufs Dach kommt.

Beim Abstand zur Brandwand gibt es in Baden-Württemberg eine Besonderheit. § 27e Absatz 5 verlangt, dass Dachaufbauten so angeordnet und hergestellt werden, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann, und nennt für Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen einen Mindestabstand von 1,25 Metern zur Brandwand. Satz 3 stellt dann ausdrücklich klar: „Anlagen zur photovoltaischen oder thermischen Solarnutzung sind keine ähnlichen Dachaufbauten im Sinne von Satz 2 Nummer 2." Der feste Abstand gilt für Module hier also nicht pauschal. Der Grundsatz aus Satz 1 bleibt.

Was gilt, wenn das Dach schon eine Blitzschutzanlage hat?

Technisch anspruchsvoll wird es, wenn das Gebäude bereits einen äußeren Blitzschutz hat. Der VdS formuliert die Anforderung knapp: „Allerdings darf eine PV-Anlage eine vorhandene Blitzschutzanlage nicht beeinträchtigen. Deshalb müssen Fangeinrichtungen mit der PV-Anlage aufeinander abgestimmt werden."

Der saubere Weg ist, die Module vollständig im Schutzbereich der Fangeinrichtungen zu montieren und dabei einen ausreichenden Trennungsabstand einzuhalten. Der VdS nennt das als vorzugsweise zu wählende Variante und empfiehlt, dafür entsprechend geschulte Fachkräfte hinzuzuziehen.

Lässt sich der Trennungsabstand am Objekt nicht einhalten oder liegen die Module außerhalb des Schutzbereichs, wird es aufwendiger.

Was der VdS in diesem Fall verlangt

  • Blitzstromtragfähige Verbindungen zwischen dem äußeren Blitzschutz und dem Modulgestell, zum Beispiel mit 16 mm² Kupfer.
  • Keine Gleichstromleitungen im Gebäude. Wechselrichter und PV-Verteilung gehören dann nach außen.
  • Liegt der Hausanschluss für die PV-Anlage innerhalb des Gebäudes, gehört an den Gebäudeeintritt der Anschlussleitung ein Blitzstromableiter vom Typ 1.

Welchen Überspannungsschutz verlangt die Norm?

Äußerer Blitzschutz und Überspannungsschutz werden leicht verwechselt, obwohl sie verschiedene Aufgaben haben. Der eine fängt den direkten Treffer ab und führt ihn über Fangeinrichtungen und Ableitungen in die Erde. Der andere sitzt in der Elektroinstallation und begrenzt die Spannungsspitzen, die über Leitungen ins Haus kommen. Das eine ersetzt das andere nicht.

Der VdS hält dazu fest: „Um Sachschäden und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden, ist ein Überspannungsschutz der PV-Anlage für energietechnische und datentechnische Leitungen erforderlich." Gemeint sind neben den Stromleitungen ausdrücklich die Datenleitungen, über die Wechselrichter und Monitoring angebunden sind.

Wird eine Photovoltaikanlage nachträglich an eine bestehende Elektroinstallation angeschlossen, entsteht dabei ein neuer Stromkreis. Der ist nach dem aktuellen Normenstand zu errichten, und dazu gehört nach DIN VDE 0100-443 ein Überspannungsschutz am oder in der Nähe des Speisepunktes der elektrischen Anlage, auf der Wechselstromseite mindestens eine Schutzeinrichtung vom Typ 2. Über den Verweis auf DIN EN 62305-3 Beiblatt 5 ergibt sich in aller Regel auch auf der Gleichstromseite Schutzbedarf, sobald der Wechselrichter geschützt werden soll. Diese Einordnung stammt aus einer FAQ-Liste, die der Schutzgerätehersteller DEHN gemeinsam mit E|HANDWERK herausgegeben hat, also von einer Seite mit eigenem wirtschaftlichem Interesse an Schutzgeräten. Die normative Grundaussage steht unabhängig davon im Papier des Versichererverbands.

Für bestehende Anlagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Dieselbe FAQ-Liste stellt fest, dass DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 keine Nachrüstforderungen enthalten und ohne eine entsprechende Rechtsvorschrift auch keine Pflicht für bestehende Anlagen besteht. Wird ein Teil der Anlage erneuert oder erweitert, ist dieser Teil nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Normenstand zu errichten.

Dazu gehört ein Hinweis, den die Liste ausdrücklich an den Errichter richtet: Er soll den Auftraggeber darauf aufmerksam machen, dass auch in den nicht erneuerten oder erweiterten Anlagenteilen Überspannungs-Schutzeinrichtungen notwendig werden können. Genau das ist unsere Aufgabe, und deshalb sprechen wir es an, statt es stillschweigend zu übergehen. Empfohlen wird eine Nachrüstung ebenfalls: In der Antwort zu Anlagen, die von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umgestellt werden, rät die Liste bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden ohne Blitzschutz dazu, den Überspannungsschutz nachzurüsten, falls er nicht vorhanden ist. Eine Pflicht folgt daraus nicht.

MerkmalÄußerer BlitzschutzÜberspannungsschutz
WogegenDirekter Blitzeinschlag in das GebäudeSpannungsspitzen über Leitungen, auch bei Einschlägen in der Umgebung
WoAuf dem Dach und am Gebäude: Fangeinrichtungen, Ableitungen, ErdungIn der Elektroinstallation: Ableiter in der Verteilung und im Gleichstromkreis
Wann verlangtWenn das Gebäude unter § 15 Absatz 2 der Landesbauordnung fälltBei einem neuen Stromkreis nach dem aktuellen Normenstand

DIN VDE 0100-443 regelt den direkten Blitzeinschlag in das Gebäude oder daneben ausdrücklich nicht. Dafür gilt die Blitzschutznormenreihe DIN EN 62305.

Was passiert bei einem Brand mit einer Photovoltaik­anlage?

Der ehrliche Einstieg in dieses Thema ist nicht der beruhigende. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zitiert in einer Kurzinformation von 2021 die DGUV mit der Einschätzung, dass die Module selbst eine Brandlast darstellen und bei Tageslicht auch nach einer Trennung vom Netz weiter Gleichspannung erzeugen. Dadurch werde das Brandrisiko erhöht und die Brandbekämpfung erschwert. Die Installation einer Photovoltaikanlage habe immer eine brandschutztechnische Auswirkung auf das Gebäude und sei deshalb bei der Anlagenplanung zu berücksichtigen.

Daraus folgt aber nicht der Satz, der sich hartnäckig hält. Die Feuerwehr lässt Häuser mit Photovoltaikanlage nicht kontrolliert abbrennen. Die DGUV Information 205-018 in der Ausgabe von August 2012 hält fest: „Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung sind an PV-Anlagen möglich, wenn die üblichen Einsatzgrundsätze und die Regeln für Einsätze an elektrischen Anlagen beachtet werden."

Zu diesen Regeln gehören feste Abstände beim Löschen. Für den Niederspannungsbereich nennt die DGUV mindestens einen Meter beim Sprühstrahl und mindestens fünf Meter beim Vollstrahl. Diese Werte beziehen sich auf das Löschen mit Wasser und auf das Strahlrohr CM nach DIN 14365-C; bei anderen Löschmitteln oder anderen Strahlrohrarten können andere Abstände gelten.

Der Grund für die Abstände liegt auf der Gleichstromseite. Sie verhält sich anders als der Rest der Hausinstallation.

Was die DGUV zur Spannung an PV-Anlagen festhält

  • Module produzieren selbst bei geringem Tageslichteinfall Spannung. Auch bei Dämmerung ist eine elektrische Gefährdung nicht auszuschließen.
  • Bei Gleichstromsystemen besteht eine elektrische Gefährdung ab einer Berührungsspannung von 120 Volt. Bei Photovoltaikanlagen ist dieser Wert in der Regel weit überschritten.
  • Der Hauptschalter trennt die Wechselstromseite. Module und Verbindungsleitungen bis zum Wechselrichter bleiben unter Spannung, deshalb löschen Feuerwehren mit Wasser und Sicherheitsabstand von außen.
  • Auch nach einer Freischaltung bleiben die Anlagenteile zwischen Modul und DC-Freischalter unter Spannung.
  • Abdecken oder Beschäumen der Module ist nicht geeignet, um Spannungsfreiheit herzustellen. Sicher spannungsfrei wird nur der freigeschaltete Gleichstromkreis.
  • Module werden nicht betreten, und Leitungen werden nicht mutwillig beschädigt. Das führt nicht zur Freischaltung, sondern erhöht die Gefährdung am Einsatzort.

Was hilft den Einsatzkräften im Brandfall?

Ein Feuerwehrschalter ist eine zusätzliche Schaltstelle in der Nähe der Module, mit der die Gleichspannungsseite freigeschaltet werden kann, damit zumindest die Gleichspannungsleitungen innerhalb des Gebäudes spannungsfrei sind. So beschreibt es der VdS. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hielt in seiner Kurzinformation vom 26. August 2021 fest, dass der Einbau dieses Schalters keine Pflicht ist. Diese Auskunft ist aus dem Jahr 2021, und die Landesbauordnung für Baden-Württemberg wurde seither neu gefasst. Was heute für Ihr Objekt gilt, klären wir vor der Planung.

Davon zu unterscheiden ist der DC-Freischalter. Nach DIN VDE 0100-712 ist auf der Gleichspannungsseite ein Lasttrennschalter vorzusehen, der im Störfall sowie bei Wartungs- und Reparaturarbeiten am Wechselrichter die Trennung von der Gleichspannungsseite ermöglicht.

Unabhängig von Schaltern gibt es zwei Dinge, die den Einsatzkräften im Ernstfall tatsächlich weiterhelfen, und die empfiehlt die DGUV Betreibern ausdrücklich. Ein Übersichtsplan der Anlage dokumentiert schnell erkennbar, wo sich im Objekt spannungsführende Teile befinden. Er gehört zusammen mit dem Anlagenplan wettergeschützt in die Hausverteilung oder an den Einspeisepunkt der Anlage. Hinweisschilder gehören an den Hausanschlusskasten sowie in oder an die Hauptverteilung.

Welche anlagentechnischen Maßnahmen für den Gleichstrombereich in Frage kommen, listet die Berliner Feuerwehr in ihrem Merkblatt zur Installation von Photovoltaikanlagen mit Stand vom 22. Januar 2026 auf: feuerwiderstandsfähige und mechanisch belastbare Verlegung der Gleichstromleitungen, Verlegung der Gleichstromleitungen außerhalb des Gebäudes, Montage der Wechselrichter im Außenbereich oder unmittelbar am Gebäudeeintritt, Leistungsoptimierer mit Trennfunktion ab Modul oder ein gekennzeichneter DC-Notschalter. Das Merkblatt beruht auf Berliner Landesrecht und gilt in Baden-Württemberg nicht. Als Übersicht über die technischen Möglichkeiten ist es trotzdem brauchbar.

Für den Gleichstrombereich gibt es dazu eine eigene VDE-Anwendungsregel, die VDE-AR-E 2100-712 mit Ausgabedatum Dezember 2018. Sie beschreibt Maßnahmen, mit denen die elektrische Sicherheit im Fall einer Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleistung eingehalten werden soll. Der Text ist kostenpflichtig und lag uns nicht vor, deshalb stehen hier keine konkreten Vorgaben daraus.

Wie oft brennen PV-Anlagen, und was weiß man über die Ursachen?

Eine belastbare Statistik dazu, wie häufig Photovoltaikanlagen in Deutschland brennen, konnten wir für diesen Artikel nicht finden. Deshalb steht hier keine Zahl, auch keine beruhigende.

Was der VdS dokumentiert, sind Einzelfälle mit Fotos, und die zeigen die Verbindung, nicht das Modul. In einem Fall war eine Klemmstelle an einem PV-Verteiler lose, weil ein Gewindeplättchen falsch eingelegt war. Zwei weitere Bilder zeigen Leitungen, die über scharfe Kanten verlegt und dadurch beschädigt wurden. Das sind Beispiele und keine Ursachenverteilung.

Auf der Gleichstromseite wiegen solche Fehler schwerer als sonst in der Hausinstallation. Der VdS begründet das damit, dass Auswahl und Verlegung dort besonders sorgfältig erfolgen müssen, „da hier der übliche Kurzschlussschutz mit Überstrom-Schutzeinrichtungen z. B. Leitungsschutzschalter, nicht wirksam ist". Ein Isolationsschaden im nicht freigeschalteten Gleichstromkreis kann zum Lichtbogen führen.

Daraus folgen Grenzen, die vor allem dort zählen, wo wir Photovoltaik auf Scheunen, Ställen und Hallen planen. Der Platz für den Wechselrichter wird in diesen Gebäuden vor der Montage festgelegt, nicht danach.

Feste Vorgaben aus VdS 3145

  • Gleichstromleitungen dürfen wegen der Lichtbogengefahr nicht durch Räume geführt werden, in denen leicht entzündliche Stoffe lagern, zum Beispiel Stroh.
  • Die Montage in Bereichen mit besonderen Brandrisiken nach DIN VDE 0100-420 ist unzulässig. Als Beispiele für solche feuergefährdeten Betriebsstätten nennt der VdS Heu- und Strohlager, Futterlagerstellen, Lacklager, Holzlager und Sägewerke.
  • Wechselrichter gehören auf nicht brennbaren Untergrund, mit mindestens einem Meter Abstand zu brennbaren Materialien.
  • Module werden nicht über Brandabschnitte hinweg montiert, und Gleichstromleitungen werden nicht ungeschützt über Brandabschnitte geführt.
  • Eine vorhandene Blitzschutzanlage ist an die neue Situation fachgerecht anzupassen.

Quellen

Regeln, Sätze und Fristen ändern sich. Deshalb steht bei jeder Quelle, wann wir sie geprüft haben.

Brauche ich für meine Photovoltaikanlage einen Blitzableiter?

Nicht automatisch. In Baden-Württemberg entscheidet § 15 Absatz 2 der Landesbauordnung darüber: Pflicht besteht bei baulichen Anlagen, die besonders blitzgefährdet sind oder bei denen ein Blitzschlag zu schweren Folgen führen kann. Maßstab ist das Gebäude, nicht die PV-Anlage. Hat Ihr Haus dagegen bereits einen äußeren Blitzschutz, muss die Photovoltaikanlage darauf abgestimmt werden, und das ist kein Nebenbei-Thema.

Was ist der Unterschied zwischen Blitzschutz und Überspannungsschutz?

Der äußere Blitzschutz fängt den direkten Einschlag ab und führt ihn über Fangeinrichtungen und Ableitungen in die Erde. Der Überspannungsschutz sitzt in der Elektroinstallation und begrenzt die Spannungsspitzen, die auch ein Einschlag in einiger Entfernung über Leitungen ins Haus trägt. Für Wechselrichter, Speicher und Hauselektronik geht es meist um den zweiten Punkt. Die Normen trennen das ebenfalls: DIN VDE 0100-443 deckt den direkten Einschlag in das Gebäude ausdrücklich nicht ab, dafür gilt die Blitzschutznormenreihe DIN EN 62305.

Reicht der Überspannungsschutz, der im Wechselrichter eingebaut ist?

Nein. Der VdS hält in seiner Publikation zu Photovoltaikanlagen fest, dass im Wechselrichter eingebaute Varistoren die Anforderungen an den geforderten Überspannungsschutz nicht erfüllen. Ein wirksamer Schutz setzt voraus, dass alle Anschlüsse des Wechselrichters beschaltet sind, also Wechselstromseite, Gleichstromseite und Datenleitungen.

Muss ich bei meiner bestehenden Anlage Überspannungsschutz nachrüsten?

Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Die FAQ-Liste von DEHN und E|HANDWERK stellt fest, dass DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 keine Nachrüstforderungen enthalten und ohne eine entsprechende Rechtsvorschrift auch keine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen besteht. Wird ein Teil der Anlage erneuert oder erweitert, ist dieser Teil nach dem dann gültigen Normenstand zu errichten, und der Errichter soll den Auftraggeber darauf hinweisen, dass auch in den übrigen Anlagenteilen Schutzeinrichtungen notwendig werden können. Ob bei Ihnen etwas verbaut ist, zeigt ein Blick in die Anlagenunterlagen oder in die Verteilung.

Löscht die Feuerwehr ein brennendes Haus mit Photovoltaikanlage?

Ja. Die DGUV Information 205-018 in der Ausgabe von August 2012 hält fest, dass Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung an PV-Anlagen möglich sind, wenn die üblichen Einsatzgrundsätze und die Regeln für Einsätze an elektrischen Anlagen beachtet werden. Für den Niederspannungsbereich gelten dabei mindestens ein Meter Abstand beim Sprühstrahl und mindestens fünf Meter beim Vollstrahl, bezogen auf Wasser und das Strahlrohr CM nach DIN 14365-C. Der Satz, PV-Häuser würden kontrolliert abbrennen gelassen, stimmt nicht.

Brauche ich einen Feuerwehrschalter?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hielt 2021 fest, dass der Einbau dieses Schalters keine Pflicht ist. Der Schalter schaltet die Gleichspannungsseite in der Nähe der Module frei, sodass zumindest die Gleichspannungsleitungen im Gebäude spannungsfrei werden. Unabhängig davon ist nach DIN VDE 0100-712 auf der Gleichspannungsseite ohnehin ein Lasttrennschalter vorzusehen. Was heute in Baden-Württemberg gilt, klären wir am konkreten Projekt, statt es aus einem Papier von 2021 abzuleiten.

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